Selbstverwaltung/Organe

Selbstverwaltung

Der Bayerische Versorgungsverband ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Er regelt seine Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung und bestreitet seinen Verwaltungsaufwand aus eigenen Mitteln.

Rechtsgrundlagen des Bayerischen Versorgungsverbands sind das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) sowie seine Satzung.

Die Rechts- und Versicherungsaufsicht obliegt dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Organe des Bayerischen Versorgungsverbands

Organe des Bayerischen Versorgungsverbands sind die Bayerische Versorgungskammer und der Verwaltungsrat.

Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte des Versorgungsverbands und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

Die Bayerische Versorgungskammer fungiert als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan des Bayerischen Versorgungsverbands und elf weiterer Versorgungseinrichtungen. Sie ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das Beschluss- und Kontrollorgan des Bayerischen Versorgungsverbands. Er überwacht die Geschäftsführung, bestimmt die Richtlinien der Versorgungspolitik und beschließt insbesondere über die Satzung und deren Änderungen, den Umlagesatz, den Lagebericht, den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Wirtschaftsplanung und die Zugehörigkeit zu Verbänden.

Der Verwaltungsrat ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Amtsperiode beträgt fünf Geschäftsjahre.

Der Verwaltungsrat besteht aus zehn Mitgliedern. Das Vorschlagsrecht für vier Mitglieder steht dem Bayerischen Städtetag, für drei Mitglieder dem Bayerischen Gemeindetag, für zwei Mitglieder dem Bayerischen Landkreistag und für ein Mitglied dem Bayerischen Bezirketag zu.

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vertreter des Bayerischen Versorgungsverbands im Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer. 

Verwaltungsrat des Bayerischen Versorgungsverbands

Stand: 18. Juli  2024

Verwaltungsrat in der Amtsperiode vom 1. Januar 2020 bis  31. Dezember 2024
Mitglieder Stellvertreter
Bayerischer Städtetag

Bernd Buckenhofer
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Bayerischer Städtetag
- Vorsitzender - 

Andrea Gehler
Leitende Rechtsdirektorin
Bayerischer Städtetag

Dr. Thomas Jung
Oberbürgermeister
Stadt Fürth

Jürgen Dupper
Oberbürgermeister
Stadt Passau

Kurt Krömer
Erster Bürgermeister
Stadt Stein

Günther Werner
Erster Bürgermeister
Stadt Haßfurt

Dieter Kugler
Erster Bürgermeister
Gemeinde Röhrmoos

Frank Pitterlein

Erster Bürgermeister

Markt Schnaittach

Bayerischer Gemeindetag

Hans-Peter Mayer
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Bayerischer Gemeindetag

- 1. stellv. Vorsitzender - 

Georg Große Verspohl
Direktor 
Bayerischer Gemeindetag

Martin Panten

Erster Bürgermeister

Gemeinde Parkstetten

Erich Winkler
Erster Bürgermeister
Gemeinde Nersingen
Bernd Reisenweber
Erster Bürgermeister
Gemeinde Ebersdorf b. Coburg

Matthias Beyer
Erster Bürgermeister
Gemeinde Köditz

Bayerischer Landkreistag
Johann Kalb
Landrat
Landkreis Bamberg
Klaus Geiger 
Verwaltungsdirektor
Bayerischer Landkreistag

Andrea Degl

Geschäftsführendes Präsidialmitglied

Bayerischer Landkreistag
- 2. stellv. Vorsitzende - 

Peter Görlich
Direktor
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Bezirketag
Stefanie Krüger
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Bayerischer Bezirketag
Reinhard Grepmair
Verwaltungsdirektor
Bayerischer Bezirketag