Unfallfürsorge

Leistungen der Unfallfürsorge

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Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt oder getötet, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt.

Die Unfallfürsorge umfasst:

  • Heilbehandlungs- und Pflegekosten,
  • Unfallausgleich (laufende Leistung neben den Dienstbezügen oder dem Ruhegehalt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Dienstunfalls um mindestens 25 %),
  • Unfallruhegehalt (bei Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls wird der erdiente Ruhegehaltssatz um 20 % erhöht; er beträgt mindestens 63,78 % und höchstens 71,75 %),
  • Unfall-Hinterbliebenenversorgung (bei Tod infolge eines Dienstunfalls bemessen sich das Witwen-, Witwer- und Waisengeld an dem Unfallruhegehalt, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn er durch den Dienstunfall nicht verstorben, sondern dienstunfähig geworden wäre; das Waisengeld beträgt für Halbwaisen und für Vollwaisen einheitlich 30 %).

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge, die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort und die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen.

Als Dienst gilt insbesondere auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges von der Wohnung zur Dienststelle und zurück.

Als Dienstunfall gilt grundsätzlich auch die Erkrankung an bestimmten Krankheiten, wenn der Beamte nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an diesen Krankheiten besonders ausgesetzt ist.