Servicemitgliedschaft

Servicemitgliedschaft

Der Bayerische Versorgungsverband bietet seine Dienstleistungen auch Dienstherren an, die nicht Mitglied seiner Umlagegemeinschaft sind. Solche Dienstherren sind auf vertraglicher Grundlage und gegen Erstattung der Verwaltungskosten "Servicemitglieder" des Bayerischen Versorgungsverbands.

Die Servicemitglieder erstatten die monatlich ausgezahlten Versorgungsbezüge zurück und entrichten einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag. 

Die Dienstleistungen seitens des Bayerischen Versorgungsverbands umfassen im Kern die Brutto- und Nettoberechnung der Versorgungsbezüge sowie die Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Leistungsempfänger inklusive

  • Erstellung und Versand sämtlicher Erstfestsetzungs- und Änderungsmitteilungen sowie von Berechnungsblättern
  • Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner sowie zur Pflegeversicherung
  • Erfüllung der dem Dienstherren/Arbeitgeber obliegenden steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie Erstellung und Versand steuerrechtlich vorgeschriebener Lohnkonten/Lohnsteuerbescheinigungen und von Auszahlungslisten
  • Kommunikation mit Rentenversicherungsträgern und anderen Versorgungsbehörden.


Weitere Dienstleistungen sind:

  • Berechnungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen
  • Bearbeitung von Abtretungs- und Pfändungsangelegenheiten
  • Erstattung von Versorgungslastanteilen bei/gegenüber anderen Dienstherren/Arbeitgebern
  • Erfüllen der Auskunftspflichten nach dem BetrAVG
  • Auskunft und Beratung in allen versorgungsrechtlichen Angelegenheiten (inkl. Unfallfürsorge-Angelegenheiten einschl. Regress) sowie Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren