Zur Erfüllung unseres Versorgungsauftrags sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Dabei sind die Mitglieder gehalten, ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Bayerischen Versorgungsverband ordnungsgemäß zu erfüllen.
Für ein funktionierendes Meldewesen ist es wichtig, dass wir von den Mitgliedern inhaltlich und formal korrekte Informationen erhalten. Hierfür können Sie unser
Sie können mit Hilfe des Mitglieder-Portals prüfen, ob eine Anmeldung bereits erfolgt ist. Dazu steht Ihnen die Direktsuche nach Ihren Angemeldeten im Portal zur Verfügung. Das Portal ermöglich zudem z. B. die komfortable Erfassung von Basisdaten und die Übermittlung von Änderungsmitteilungen für aktive Angemeldete. Für die digitale Einsicht und den Upload von Dokumenten sind nur wenige Klicks notwendig.
Für Meldungen auf dem Papierweg sollten Sie immer die vom Bayerischen Versorgungsverband zur Verfügung gestellten Formblätter verwenden und die notwendigen Urkunden und Belege beifügen. Die richtigen Vordrucke und Formblätter finden Sie unter
Um Rückfragen bzw. Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir Sie, die Hinweise auf den Vordrucken zu beachten, die Formulare vollständig auszufüllen und ggf. benötigte Unterlagen beizufügen.
Folgende Tatbestände sind zu melden:
Eintritt und Beendigung von Versorgungsfällen, Dienstunfälle sowie sonstige leistungswirksame Tatbestände und deren Veränderungen
Zu- und Abgänge von anmeldepflichtigen Beamten und Arbeitnehmern sowie alle Änderungen mit Auswirkung auf die Rechtsstellung oder Besoldung der Angemeldeten (z. B. Beförderungen, Teilzeitbeschäftigungen, Altersteilzeit, Beurlaubungen, Wehrdienst, Elternzeit, Änderungen des Besoldungsdienstalters etc.)
auf Anforderung des Bayerischen Versorgungsverbandes die umlagepflichtigen Bezüge der Angemeldeten